Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Ausländeramt. Das Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch beschäftigt sich mit allen Belangen von Ausländern in Neustadt an der Aisch regelt den Aufenthalt aller in Neustadt an der Aisch lebenden ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger.


Mehr Informationen über Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch

Das Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch befasst sich unter anderem mit Einbürgerungen, Asylverfahren, Ausländerrechtlichen Grundsatzangelegenheiten, Verwaltungsstreitverfahren, Ausweisungen, Staatsangehörigkeitsrecht, Abschiebungen, Internationalen Angelegenheiten aber auch Fragen zu Au-Pair-Aufenthalten oder Saisonarbeitern.

Das Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch ist nur für die in Neustadt an der Aisch registrierten ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger zuständig und nicht legitimiert, für andere Ausländerbehörden Auskünfte zu erteilen.

 

Das Schwerpunkt von das Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch ist die Verwaltung von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger in Neustadt an der Aisch, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Dies beinhaltet vor allem die Verlängerung und die Erteilung der jeweiligen Aufenthaltsgenehmigung.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch
Konrad-Adenauer-Str. 1
91413 Neustadt an der Aisch

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

09161/92-310

Fax:

09161/92-188

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen

In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Deutschen Botschaft im Ausland überprüft das Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums gegeben sind.

Zusätzlich bietet dat Ausländeramt die ausländischen Mitbürger einen umfangreichen Service zu ausländerrechtlichen Fragen.

Weitere Informationen

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländer- und Personenstandswesen des Landkreises - Ausländerbehörde in Neustadt an der Aisch besuchen: www.