Sozialamt des Landkreises Meißen - Sachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Sozialamt. Das Sozialamt des Landkreises Meißen hilft Bürger, die in Meißen leben in Notlagen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.


Informationen über Sozialamt des Landkreises Meißen

Das Sozialamt des Landkreises Meißen hilft Bürger, die in Meißen leben, die ihren Lebensunterhalt nicht mit eigenen finanziellen Mitteln und aus eigenen Kräften beschaffen können oder die aufgrund besonderer Lebensumstände Hilfe brauchen mit Beratung, finanzieller Unterstützung und weiteren Dienstleistungen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Zur Hilfe zum Lebensunterhalt gehören z.B. die Kosten für Wohnung, Stromversorgung oder Lebensmittel.

Die Hilfe in besonderen Lebenslagen umfasst u.a. Leistungen bei Schwangerschaft , Behinderung oder Krankheit.

Sie müssen beim Sozialamt des Landkreises Meißen selbst anfragen, welche besonderen Sozialhilfen Sie über die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen hinaus von das Sozialamt beanspruchen können.

Weitere Informationen

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Sozialamt des Landkreises Meißen besuchen: www.kreis-meissen.de

Bundesland:

Sachsen - Deutschland

Anschrift:

Sozialamt des Landkreises Meißen
Loosestraße 17-19
01662 Meißen

Webseite:

www.kreis-meissen.de

Email:

post@kreis-meissen.de

Telefon:

035 21 - 72 53 102

Fax:

035 21 - 72 53 100

Öffnungszeiten:

Mo 9-11:30 Uhr Di+Do 9-11:30 Uhr und 13-17 Uhr

Im allgemeinen ist das Sozialamt zuständig für:

- Leistungen der Sozialhilfe
Hilfen zur Pflege, Gesundheit und für Menschen mit Behinderungen
Hilfe zum Lebensunterhalt und Altenhilfe - Unterstützung von Senioren
Hilfen für Zuwanderer, Eingliederungshilfe und für Behinderte Menschen im Beruf
Hilfen bei (drohender) Wohnungslosigkeit und bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
- Leistungen der gemeinsamen Versorgungsverwaltung und für Bildung und Teilhabe
- Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Asylbewerberleistungsgesetz