Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Mainburg

Bevor Sie in Mainburg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Mainburg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Mainburg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Mainburg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Mainburg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg und ermächtigt das Standesamt in Mainburg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg
Regensburger Str. 1
84048 Mainburg

Webseite:

www.

Email:

bitte telefonisch erfragen

Telefon:

08751/863422

Fax:

08751/863449

Öffnungszeiten:


Geburten in Mainburg

Jede Geburt eines Kindes in Mainburg muss beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Mainburg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Mainburg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag