Standesamt Garmisch-Partenkirchen - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Garmisch-Partenkirchen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Garmisch-Partenkirchen

Bevor Sie in Garmisch-Partenkirchen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Garmisch-Partenkirchen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Garmisch-Partenkirchen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Garmisch-Partenkirchen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Garmisch-Partenkirchen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Garmisch-Partenkirchen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Garmisch-Partenkirchen und ermächtigt das Standesamt in Garmisch-Partenkirchen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Garmisch-Partenkirchen besuchen: www.gapa.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Garmisch-Partenkirchen
Rathausplatz 1
82467 Garmisch-Partenkirchen

Webseite:

www.gapa.de

Email:

standesamt@gapa.de

Telefon:

08821-910-112

Fax:

08821-910-9002

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-13.00 Uhr, Do 14.00-17.00 Uhr


Geburten in Garmisch-Partenkirchen

Jede Geburt eines Kindes in Garmisch-Partenkirchen muss beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Garmisch-Partenkirchen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Garmisch-Partenkirchen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Garmisch-Partenkirchen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag