Standesamt Garching bei München - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Garching bei München tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Garching bei München

Bevor Sie in Garching bei München heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Garching bei München anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Garching bei München

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Garching bei München dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Garching bei München, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Garching bei München haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Garching bei München eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Garching bei München heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Garching bei München und ermächtigt das Standesamt in Garching bei München, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Garching bei München besuchen: www.garching.bayern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Garching bei München
Rathausplatz 3
85748 Garching bei München

Webseite:

www.garching.bayern.de

Email:

Stadt@garching.bayern.de

Telefon:

089 / 320 89-107

Fax:

089 / 320 89 285

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 15.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Garching bei München

Jede Geburt eines Kindes in Garching bei München muss beim Standesamt Garching bei München angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Garching bei München geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Garching bei München anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Garching bei München

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Garching bei München beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Garching bei München:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag