Standesamt Oettingen in Bayern - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Oettingen in Bayern tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Oettingen in Bayern

Bevor Sie in Oettingen in Bayern heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Oettingen in Bayern anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Oettingen in Bayern

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Oettingen in Bayern dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Oettingen in Bayern, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Oettingen in Bayern haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Oettingen in Bayern eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Oettingen in Bayern heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Oettingen in Bayern und ermächtigt das Standesamt in Oettingen in Bayern, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Oettingen in Bayern besuchen: www.oettingen.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Oettingen in Bayern
Schloßstr. 36
86732 Oettingen in Bayern

Webseite:

www.oettingen.de

Email:

verwgem@oettingen.de

Telefon:

0908-709-21

Fax:

0908-709-88

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.00-12.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr, Do 13.30-17.30 Uhr


Geburten in Oettingen in Bayern

Jede Geburt eines Kindes in Oettingen in Bayern muss beim Standesamt Oettingen in Bayern angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Oettingen in Bayern geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Oettingen in Bayern anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Oettingen in Bayern

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Oettingen in Bayern beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Oettingen in Bayern:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag