Standesamt Neuhaus an der Pegnitz - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neuhaus an der Pegnitz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neuhaus an der Pegnitz

Bevor Sie in Neuhaus an der Pegnitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neuhaus an der Pegnitz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neuhaus an der Pegnitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neuhaus an der Pegnitz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neuhaus an der Pegnitz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neuhaus an der Pegnitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neuhaus an der Pegnitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neuhaus an der Pegnitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neuhaus an der Pegnitz und ermächtigt das Standesamt in Neuhaus an der Pegnitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neuhaus an der Pegnitz besuchen: www.neuhaus-pegnitz.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neuhaus an der Pegnitz
Unterer Markt 9
91284 Neuhaus an der Pegnitz

Webseite:

www.neuhaus-pegnitz.de

Email:

info@neuhaus-pegnitz.de

Telefon:

09156/9291-0

Fax:

09156/9291-22

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 13.00 - 16.00 Uhr, Do 13.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Neuhaus an der Pegnitz

Jede Geburt eines Kindes in Neuhaus an der Pegnitz muss beim Standesamt Neuhaus an der Pegnitz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neuhaus an der Pegnitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neuhaus an der Pegnitz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neuhaus an der Pegnitz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neuhaus an der Pegnitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neuhaus an der Pegnitz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag