Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Forchheim

Bevor Sie in Forchheim heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Forchheim

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Forchheim haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Forchheim eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Forchheim heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim und ermächtigt das Standesamt in Forchheim, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim besuchen: www.lra-fo.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim
Am Streckerplatz 3
91301 Forchheim

Webseite:

www.lra-fo.de

Email:

auslaenderangelegenheiten@lra-fo.de

Telefon:

09191/86-3300

Fax:

09191/86-3308

Öffnungszeiten:

Mo, Do 8-17 Uhr, Di, Mi, Fr 8-12 Uhr


Geburten in Forchheim

Jede Geburt eines Kindes in Forchheim muss beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Forchheim geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Forchheim beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Ausländer- und Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Forchheim:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag