Standesamt Mistelbach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Mistelbach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Mistelbach

Bevor Sie in Mistelbach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Mistelbach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Mistelbach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Mistelbach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Mistelbach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Mistelbach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Mistelbach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Mistelbach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Mistelbach und ermächtigt das Standesamt in Mistelbach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Mistelbach besuchen: www.vg-mistelbach.bayern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Mistelbach
Kanzleistr. 3
95511 Mistelbach

Webseite:

www.vg-mistelbach.bayern.de

Email:

poststelle@vg-mistelbach.bayern.de

Telefon:

09201) 987-0

Fax:

09201) 987-22

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00-11.30 Uhr, Do 14.00-18.00 Uhr


Geburten in Mistelbach

Jede Geburt eines Kindes in Mistelbach muss beim Standesamt Mistelbach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Mistelbach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Mistelbach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Mistelbach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Mistelbach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Mistelbach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag