Standesamt Marktrodach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Marktrodach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Marktrodach

Bevor Sie in Marktrodach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Marktrodach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Marktrodach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Marktrodach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Marktrodach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Marktrodach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Marktrodach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Marktrodach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Marktrodach und ermächtigt das Standesamt in Marktrodach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Marktrodach besuchen: www.marktrodach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Marktrodach
Kirchplatz 3
96364 Marktrodach

Webseite:

www.marktrodach.de

Email:

info@marktrodach.de

Telefon:

09261-6031-0

Fax:

09261-6031-50

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.00 - 12.00 Uhr, Fr 8.00 - 11.30 Uhr, Mo, Di 13.30 Uhr - 15.30 Uhr, Do 13.30 Uhr - 18.00 Uhr


Geburten in Marktrodach

Jede Geburt eines Kindes in Marktrodach muss beim Standesamt Marktrodach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Marktrodach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Marktrodach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Marktrodach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Marktrodach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Marktrodach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag