Standesamt Goldkronach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Goldkronach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Goldkronach

Bevor Sie in Goldkronach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Goldkronach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Goldkronach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Goldkronach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Goldkronach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Goldkronach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Goldkronach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Goldkronach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Goldkronach und ermächtigt das Standesamt in Goldkronach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Goldkronach besuchen: www.goldkronach.bayern.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Goldkronach
Marktplatz 2
95497 Goldkronach

Webseite:

www.goldkronach.bayern.de

Email:

poststelle@goldkronach.bayern.de

Telefon:

09273 / 984-0

Fax:

09273 / 984-20

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr


Geburten in Goldkronach

Jede Geburt eines Kindes in Goldkronach muss beim Standesamt Goldkronach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Goldkronach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Goldkronach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Goldkronach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Goldkronach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Goldkronach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag