Standesamt Asperg - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Asperg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Asperg

Bevor Sie in Asperg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Asperg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Asperg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Asperg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Asperg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Asperg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Asperg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Asperg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Asperg und ermächtigt das Standesamt in Asperg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Asperg besuchen: www.asperg.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Asperg
Marktplatz 1
71679 Asperg

Webseite:

www.asperg.de

Email:

k.guetzlaff@asperg.de

Telefon:

07141/269-243

Fax:

07141/269-290

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8-12 Uhr Fr 7-12 Uhr sowie Mo 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr


Geburten in Asperg

Jede Geburt eines Kindes in Asperg muss beim Standesamt Asperg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Asperg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Asperg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Asperg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Asperg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Asperg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag