Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Regensburg

Bevor Sie in Regensburg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Regensburg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Regensburg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Regensburg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Regensburg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg und ermächtigt das Standesamt in Regensburg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg besuchen: www.regensburg.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg
Maximilianstraße 26
93047 Regensburg

Webseite:

www.regensburg.de

Email:

standesamt@regensburg.de

Telefon:

0941-5071331

Fax:

0941-5074348

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr 8.30-11.30 Uhr, Do 15.00-17.30 Uhr


Geburten in Regensburg

Jede Geburt eines Kindes in Regensburg muss beim Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Regensburg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Regensburg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Bürgerzentrum Fachabteilung Standesamt Regensburg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag