Standesamt Hallstadt - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Hallstadt tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hallstadt

Bevor Sie in Hallstadt heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Hallstadt anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hallstadt

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Hallstadt dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Hallstadt, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hallstadt haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hallstadt eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hallstadt heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Hallstadt und ermächtigt das Standesamt in Hallstadt, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Hallstadt besuchen: www.hallstadt.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Hallstadt
Marktplatz 2
96103 Hallstadt

Webseite:

www.hallstadt.de

Email:

stadt@hallstadt.de

Telefon:

0951 750-33

Fax:

0951 750-39

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:00-12:00 Uhr


Geburten in Hallstadt

Jede Geburt eines Kindes in Hallstadt muss beim Standesamt Hallstadt angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hallstadt geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Hallstadt anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Hallstadt

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hallstadt beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Hallstadt:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag