Standesamt Burghaslach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Burghaslach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Burghaslach

Bevor Sie in Burghaslach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Burghaslach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Burghaslach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Burghaslach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Burghaslach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Burghaslach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Burghaslach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Burghaslach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Burghaslach und ermächtigt das Standesamt in Burghaslach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Burghaslach besuchen: www.burghaslach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Burghaslach
Kirchplatz 12
96152 Burghaslach

Webseite:

www.burghaslach.de

Email:

gemeinde@burghaslach.de

Telefon:

09552/ 9320-0

Fax:

09552/ 9320-20

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag jeweils von 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 13:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Burghaslach

Jede Geburt eines Kindes in Burghaslach muss beim Standesamt Burghaslach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Burghaslach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Burghaslach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Burghaslach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Burghaslach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Burghaslach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag