Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Oberviechtach

Bevor Sie in Oberviechtach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Oberviechtach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Oberviechtach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Oberviechtach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Oberviechtach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach und ermächtigt das Standesamt in Oberviechtach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach besuchen: www.vg-oberviechtach.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach
Bezirksamtsstr. 5
92526 Oberviechtach

Webseite:

www.vg-oberviechtach.de

Email:

poststelle@vg-oberviechtach.de

Telefon:

09671/9200-0

Fax:

09671/9200-49

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr


Geburten in Oberviechtach

Jede Geburt eines Kindes in Oberviechtach muss beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Oberviechtach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Oberviechtach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Oberviechtach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag