Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neukirchen beim Heiligen Blut

Bevor Sie in Neukirchen beim Heiligen Blut heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neukirchen beim Heiligen Blut

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neukirchen beim Heiligen Blut haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neukirchen beim Heiligen Blut eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neukirchen beim Heiligen Blut heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut und ermächtigt das Standesamt in Neukirchen beim Heiligen Blut, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut besuchen: www.neukirchen-online.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut
Marktplatz 2
93453 Neukirchen beim Heiligen Blut

Webseite:

www.neukirchen-online.de

Email:

poststelle@neukirchen-online.de

Telefon:

09947/9408-0

Fax:

09947/9408-40

Öffnungszeiten:

Mo-Fr von 08:00 bis 12:00 Uhr, Di und Do von 13:30 bis 15:30 Uhr


Geburten in Neukirchen beim Heiligen Blut

Jede Geburt eines Kindes in Neukirchen beim Heiligen Blut muss beim Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neukirchen beim Heiligen Blut geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neukirchen beim Heiligen Blut beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neukirchen beim Heiligen Blut:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag