Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Marktoberdorf

Bevor Sie in Marktoberdorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Marktoberdorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Marktoberdorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Marktoberdorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Marktoberdorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf und ermächtigt das Standesamt in Marktoberdorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf
Schwabenstraße 11
87616 Marktoberdorf

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08342/911-337

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr. 7.30 - 12.30 Di. 7.30 - 16.00 Do. 7.30 - 17.30


Geburten in Marktoberdorf

Jede Geburt eines Kindes in Marktoberdorf muss beim Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Marktoberdorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Marktoberdorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen, Ausländerwesen des Landkreises - Standesamt Marktoberdorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag