Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Landsberg am Lech

Bevor Sie in Landsberg am Lech heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Landsberg am Lech

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Landsberg am Lech haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Landsberg am Lech eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Landsberg am Lech heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech und ermächtigt das Standesamt in Landsberg am Lech, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech
Von-Kühlmann-Straße 15
86899 Landsberg am Lech

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

08191 / 129-116

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Di. zusätzlich 14.00 Uhr - 16.00 Uhr Do. zusätzlich 14.00 Uhr - 18.00 Uhr


Geburten in Landsberg am Lech

Jede Geburt eines Kindes in Landsberg am Lech muss beim Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Landsberg am Lech geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Landsberg am Lech beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Ausländerwesen und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Landsberg am Lech:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag