Standesamt Johanniskirchen - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Johanniskirchen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Johanniskirchen

Bevor Sie in Johanniskirchen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Johanniskirchen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Johanniskirchen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Johanniskirchen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Johanniskirchen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Johanniskirchen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Johanniskirchen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Johanniskirchen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Johanniskirchen und ermächtigt das Standesamt in Johanniskirchen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Johanniskirchen besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Johanniskirchen
Obere Hauptstr. 1
84381 Johanniskirchen

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

085 64 / 96 08 - 10

Fax:

Mo-Fr 7.30 bis 11.30 Uhr, Mo, Di 12.30 bis 17.00 Uhr, Do 12.30 bis 18.00 Uhr

Öffnungszeiten:


Geburten in Johanniskirchen

Jede Geburt eines Kindes in Johanniskirchen muss beim Standesamt Johanniskirchen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Johanniskirchen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Johanniskirchen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Johanniskirchen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Johanniskirchen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Johanniskirchen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag