Standesamt Neustadt an der Waldnaab - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neustadt an der Waldnaab tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neustadt an der Waldnaab

Bevor Sie in Neustadt an der Waldnaab heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neustadt an der Waldnaab

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neustadt an der Waldnaab, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neustadt an der Waldnaab haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neustadt an der Waldnaab eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neustadt an der Waldnaab heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neustadt an der Waldnaab und ermächtigt das Standesamt in Neustadt an der Waldnaab, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neustadt an der Waldnaab besuchen: www.

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neustadt an der Waldnaab
Stadtplatz 2
92660 Neustadt an der Waldnaab

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

09602/943413

Fax:

Mo-Fr 8:00 - 12:00, Di 14:00 - 18:00, Mo, Do 14:00 - 16:00

Öffnungszeiten:


Geburten in Neustadt an der Waldnaab

Jede Geburt eines Kindes in Neustadt an der Waldnaab muss beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neustadt an der Waldnaab geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neustadt an der Waldnaab beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neustadt an der Waldnaab:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag