Standesamt Burgau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Burgau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Burgau

Bevor Sie in Burgau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Burgau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Burgau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Burgau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Burgau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Burgau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Burgau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Burgau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Burgau und ermächtigt das Standesamt in Burgau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Burgau besuchen: www.rathaus@burgau.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Burgau
Gerichtsweg 8
89331 Burgau

Webseite:

www.rathaus@burgau.de

Email:

rathaus@burgau.de

Telefon:

0 82 22 / 4006-25

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Burgau

Jede Geburt eines Kindes in Burgau muss beim Standesamt Burgau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Burgau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Burgau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Burgau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Burgau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Burgau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag