Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau - Bayern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Neuburg an der Donau

Bevor Sie in Neuburg an der Donau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Neuburg an der Donau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Neuburg an der Donau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Neuburg an der Donau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Neuburg an der Donau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau und ermächtigt das Standesamt in Neuburg an der Donau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau besuchen: www.verwaltung@vg-neuburg.de

Bundesland:

Bayern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau
Amalienstr. A 54
86633 Neuburg an der Donau

Webseite:

www.verwaltung@vg-neuburg.de

Email:

verwaltung@vg-neuburg.de

Telefon:

0 84 31 / 55-310

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Neuburg an der Donau

Jede Geburt eines Kindes in Neuburg an der Donau muss beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Neuburg an der Donau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Neuburg an der Donau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Neuburg an der Donau:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag