Standesamt Gartz (Oder) - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Gartz (Oder) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Gartz (Oder)

Bevor Sie in Gartz (Oder) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Gartz (Oder) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Gartz (Oder)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Gartz (Oder) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Gartz (Oder), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Gartz (Oder) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Gartz (Oder) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Gartz (Oder) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Gartz (Oder) und ermächtigt das Standesamt in Gartz (Oder), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Gartz (Oder) besuchen: www.gartz.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Gartz (Oder)
Kleine Klosterstraße 153
16307 Gartz (Oder)

Webseite:

www.gartz.de

Email:

info@gartz.de

Telefon:

(033332) 77-140

Fax:

(033332) 77151

Öffnungszeiten:

Di 8.00-12.00 und 13.00-17.30 Uhr, Do 8.00-12.00 und 13.00-15.30 Uhr


Geburten in Gartz (Oder)

Jede Geburt eines Kindes in Gartz (Oder) muss beim Standesamt Gartz (Oder) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Gartz (Oder) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Gartz (Oder) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Gartz (Oder)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Gartz (Oder) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Gartz (Oder):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag