Standesamt Bad Schönborn - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Bad Schönborn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bad Schönborn

Bevor Sie in Bad Schönborn heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Bad Schönborn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bad Schönborn

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Bad Schönborn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Bad Schönborn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bad Schönborn haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bad Schönborn eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bad Schönborn heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Bad Schönborn und ermächtigt das Standesamt in Bad Schönborn, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Bad Schönborn besuchen: www.bad-schoenborn.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Bad Schönborn
Friedrichstraße 67
76669 Bad Schönborn

Webseite:

www.bad-schoenborn.de

Email:

susanne.kohlstetter@bad-schoenborn.de

Telefon:

07253 / 87-250

Fax:

07253 / 87-113

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Di 13-16 Uhr Do 14-18 Uhr


Geburten in Bad Schönborn

Jede Geburt eines Kindes in Bad Schönborn muss beim Standesamt Bad Schönborn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bad Schönborn geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Bad Schönborn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Bad Schönborn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bad Schönborn beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Bad Schönborn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag