Standesamt Graben-Neudorf - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Graben-Neudorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Graben-Neudorf

Bevor Sie in Graben-Neudorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Graben-Neudorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Graben-Neudorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Graben-Neudorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Graben-Neudorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Graben-Neudorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Graben-Neudorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Graben-Neudorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Graben-Neudorf und ermächtigt das Standesamt in Graben-Neudorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Graben-Neudorf besuchen: www.graben-neudorf.de

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Graben-Neudorf
Hauptstraße 39
76676 Graben-Neudorf

Webseite:

www.graben-neudorf.de

Email:

gemeindeverwaltung@graben-neudorf.de

Telefon:

07255 / 901 - 0

Fax:

07255 / 901-350

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.30 - 12.00 und Do 15.00-18.00 Uhr


Geburten in Graben-Neudorf

Jede Geburt eines Kindes in Graben-Neudorf muss beim Standesamt Graben-Neudorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Graben-Neudorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Graben-Neudorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Graben-Neudorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Graben-Neudorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Graben-Neudorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag