Standesamt Niedergörsdorf - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Niedergörsdorf tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Hohenseefeld

Bevor Sie in Hohenseefeld heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Niedergörsdorf anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Hohenseefeld

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Niedergörsdorf dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Niedergörsdorf, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Hohenseefeld haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Hohenseefeld eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Hohenseefeld heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Niedergörsdorf und ermächtigt das Standesamt in Hohenseefeld, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Niedergörsdorf besuchen: www.niedergoersdorf.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Niedergörsdorf
Dorfstraße 14f
14913 Niedergörsdorf

Webseite:

www.niedergoersdorf.de

Email:

standesamt@niedergoersdorf.de

Telefon:

033741-697-17

Fax:

033741-72215

Öffnungszeiten:

Montag, Fr 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Dienstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr


Geburten in Hohenseefeld

Jede Geburt eines Kindes in Hohenseefeld muss beim Standesamt Niedergörsdorf angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Hohenseefeld geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Niedergörsdorf anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Niedergörsdorf

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Hohenseefeld beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Niedergörsdorf:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag