Standesamt Neustadt (Dosse) - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Neustadt (Dosse) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Großderschau

Bevor Sie in Großderschau heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Neustadt (Dosse) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Großderschau

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Neustadt (Dosse) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Neustadt (Dosse), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Großderschau haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Großderschau eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Großderschau heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Neustadt (Dosse) und ermächtigt das Standesamt in Großderschau, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Neustadt (Dosse) besuchen: www.neustadt-dosse.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Neustadt (Dosse)
Bahnhofstraße 6
16845 Neustadt (Dosse)

Webseite:

www.neustadt-dosse.de

Email:

standesamt@neustadt-dosse.de

Telefon:

033970-95241

Fax:

033970-13445

Öffnungszeiten:

Mo, Do 9.00-16.00 Uhr, Di 9.00-20.00 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr & jeden 1. Sa im Monat 10.00-12.00 Uhr


Geburten in Großderschau

Jede Geburt eines Kindes in Großderschau muss beim Standesamt Neustadt (Dosse) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Großderschau geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Neustadt (Dosse) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Neustadt (Dosse)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Großderschau beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Neustadt (Dosse):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag