Standesamt Lübben (Spreewald) - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Lübben (Spreewald) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Lübben (Spreewald)

Bevor Sie in Lübben (Spreewald) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Lübben (Spreewald) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Lübben (Spreewald)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Lübben (Spreewald) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Lübben (Spreewald), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Lübben (Spreewald) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Lübben (Spreewald) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Lübben (Spreewald) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Lübben (Spreewald) und ermächtigt das Standesamt in Lübben (Spreewald), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Lübben (Spreewald) besuchen: www.luebben.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Lübben (Spreewald)
Poststraße 5
15907 Lübben (Spreewald)

Webseite:

www.luebben.de

Email:

standesamt@luebben.de

Telefon:

03546-79-2514

Fax:

03546 79-2549

Öffnungszeiten:

Di 9.00-12.00 u. 13.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 u. 13.00-15.00 Uhr, Fr 9.00-12.00 Uhr


Geburten in Lübben (Spreewald)

Jede Geburt eines Kindes in Lübben (Spreewald) muss beim Standesamt Lübben (Spreewald) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Lübben (Spreewald) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Lübben (Spreewald) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Lübben (Spreewald)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Lübben (Spreewald) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Lübben (Spreewald):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag