Standesamt Forst (Lausitz) - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Forst (Lausitz) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Groß Schacksdorf-Simmern

Bevor Sie in Groß Schacksdorf-Simmern heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Forst (Lausitz) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Groß Schacksdorf-Simmern

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Forst (Lausitz) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Forst (Lausitz), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Groß Schacksdorf-Simmern haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Groß Schacksdorf-Simmern eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Groß Schacksdorf-Simmern heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Forst (Lausitz) und ermächtigt das Standesamt in Groß Schacksdorf-Simmern, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Forst (Lausitz) besuchen: www.forst-lausitz.de

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Forst (Lausitz)
Promenade 9
03149 Forst (Lausitz)

Webseite:

www.forst-lausitz.de

Email:

standesamt@forst-lausitz.de

Telefon:

03562 989-143

Fax:

03562 989-323

Öffnungszeiten:

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr


Geburten in Groß Schacksdorf-Simmern

Jede Geburt eines Kindes in Groß Schacksdorf-Simmern muss beim Standesamt Forst (Lausitz) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Groß Schacksdorf-Simmern geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Forst (Lausitz) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Forst (Lausitz)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Groß Schacksdorf-Simmern beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Forst (Lausitz):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag