Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow - Brandenburg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Friedersdorf

Bevor Sie in Friedersdorf heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Friedersdorf

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Friedersdorf haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Friedersdorf eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Friedersdorf heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow und ermächtigt das Standesamt in Friedersdorf, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow besuchen: www.

Bundesland:

Brandenburg - Deutschland

Anschrift:

Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow
Puschkinplatz 12
15306 Seelow

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

03346 850-786

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Friedersdorf

Jede Geburt eines Kindes in Friedersdorf muss beim Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Friedersdorf geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Friedersdorf beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Ausländerrecht und Personenstandswesen des Landkreises - Standesamt Seelow:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag