Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach - Hessen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Dietzenbach/Sachsen

Bevor Sie in Dietzenbach/Sachsen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Dietzenbach/Sachsen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Dietzenbach/Sachsen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Dietzenbach/Sachsen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Dietzenbach/Sachsen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach und ermächtigt das Standesamt in Dietzenbach/Sachsen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach besuchen: www.kreis-offenbach.de

Bundesland:

Hessen - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach
Wermer-Hilpert-Str. 1
63128 Dietzenbach

Webseite:

www.kreis-offenbach.de

Email:

ordnungsangelegenheiten@kreis-offenbach.de

Telefon:

06074/8180-5122

Fax:

06074/8180-5914

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Dietzenbach/Sachsen

Jede Geburt eines Kindes in Dietzenbach/Sachsen muss beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Dietzenbach/Sachsen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Dietzenbach/Sachsen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Standesamtsaufsicht des Kreises Offenbach in Dietzenbach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag