Standesamt des Amtes Boizenburg-Land - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt des Amtes Boizenburg-Land tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Besitz

Bevor Sie in Besitz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt des Amtes Boizenburg-Land anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Besitz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Amtes Boizenburg-Land dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt des Amtes Boizenburg-Land, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Besitz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Besitz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Besitz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt des Amtes Boizenburg-Land und ermächtigt das Standesamt in Besitz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt des Amtes Boizenburg-Land besuchen: www.amtboizenburgland.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt des Amtes Boizenburg-Land
Fritz-Reuter-Straße 3
19258 Boizenburg

Webseite:

www.amtboizenburgland.de

Email:

hauptamt@amtboizenburgland.de

Telefon:

038847/385-11

Fax:

038847/385-40

Öffnungszeiten:

Di 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr Do 09:00 Uhr - 12:00 Uhr Fr 09:00 Uhr - 11:00 Uhr


Geburten in Besitz

Jede Geburt eines Kindes in Besitz muss beim Standesamt des Amtes Boizenburg-Land angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Besitz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt des Amtes Boizenburg-Land anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt des Amtes Boizenburg-Land

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Besitz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt des Amtes Boizenburg-Land:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag