Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg - Baden-Württemberg

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ravensburg

Bevor Sie in Ravensburg heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ravensburg

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ravensburg haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ravensburg eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ravensburg heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg und ermächtigt das Standesamt in Ravensburg, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg besuchen: www.

Bundesland:

Baden-Württemberg - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg
Friedenstraße 6
88212 Ravensburg

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0751/85-5120

Fax:

0751/85-5105

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Ravensburg

Jede Geburt eines Kindes in Ravensburg muss beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ravensburg geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ravensburg beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ravensburg:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag