Standesamt des Amtes Demminer Land - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt des Amtes Demminer Land tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Mecklenburg-Vorpommern

Bevor Sie in Mecklenburg-Vorpommern heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt des Amtes Demminer Land anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Mecklenburg-Vorpommern

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt des Amtes Demminer Land dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt des Amtes Demminer Land, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Mecklenburg-Vorpommern haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Mecklenburg-Vorpommern heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt des Amtes Demminer Land und ermächtigt das Standesamt in Mecklenburg-Vorpommern, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt des Amtes Demminer Land besuchen: www.

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt des Amtes Demminer Land
Goethestraße 43
17109 Demmin

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

03998-28060

Fax:

03998-2806111

Öffnungszeiten:

Deutschlandweit Pflege- und Seniorenheime finden!


Geburten in Mecklenburg-Vorpommern

Jede Geburt eines Kindes in Mecklenburg-Vorpommern muss beim Standesamt des Amtes Demminer Land angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Mecklenburg-Vorpommern geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt des Amtes Demminer Land anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt des Amtes Demminer Land

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Mecklenburg-Vorpommern beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt des Amtes Demminer Land:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag