Standesamt Jarmen - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Jarmen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Jarmen

Bevor Sie in Jarmen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Jarmen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Jarmen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Jarmen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Jarmen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Jarmen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Jarmen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Jarmen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Jarmen und ermächtigt das Standesamt in Jarmen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Jarmen besuchen: www.amt-jarmen-tutow.de

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Jarmen
Dr.-Georg-Kohnert-Str. 5
17126 Jarmen

Webseite:

www.amt-jarmen-tutow.de

Email:

svjarmen@amt-jarmen-tutow.de

Telefon:

039997-15236

Fax:

039997-15290

Öffnungszeiten:

Di 8:00-12:00 und 13:00-18:00 Uhr, Do 8:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr


Geburten in Jarmen

Jede Geburt eines Kindes in Jarmen muss beim Standesamt Jarmen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Jarmen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Jarmen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Jarmen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Jarmen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Jarmen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag