Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam - Mecklenburg-Vorpommern

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Anklam

Bevor Sie in Anklam heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Anklam

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Anklam haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Anklam eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Anklam heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam und ermächtigt das Standesamt in Anklam, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam besuchen: www.ordnungsamt@landkreis-ostvorpommern.net

Bundesland:

Mecklenburg-Vorpommern - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam
Demminer Str. 71-74
17389 Anklam

Webseite:

www.ordnungsamt@landkreis-ostvorpommern.net

Email:

ordnungsamt@landkreis-ostvorpommern.net

Telefon:

03971 84243

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Anklam

Jede Geburt eines Kindes in Anklam muss beim Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Anklam geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Anklam beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandsangelegenheiten des Landkreises in Anklam:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag