Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Göttingen

Bevor Sie in Göttingen heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Göttingen

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Göttingen haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Göttingen eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Göttingen heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen und ermächtigt das Standesamt in Göttingen, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen besuchen: www.

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen
Reinhäuser Landstr. 4
37083 Göttingen

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0551 525 - 0

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo: 09:00 - 12:00 | Di: 09:00 - 12:00 | Mi: 09:00 - 12:00 | Do: 09:00 - 12:00 | Fr: 09:00 - 12:00 |


Geburten in Göttingen

Jede Geburt eines Kindes in Göttingen muss beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Göttingen geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Göttingen beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsamt, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Göttingen:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag