Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Diepholz

Bevor Sie in Diepholz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Diepholz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Diepholz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Diepholz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Diepholz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht und ermächtigt das Standesamt in Diepholz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht besuchen: www.Nach Terminvereinbarung

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht
Niedersachsenstr. 2
49356 Diepholz

Webseite:

www.Nach Terminvereinbarung

Email:

Nach Terminvereinbarung

Telefon:

05441 976-4028

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Diepholz

Jede Geburt eines Kindes in Diepholz muss beim Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Diepholz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Diepholz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Landkreis Diepholz - Standesamtsaufsicht:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag