Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade - Niedersachsen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Stade

Bevor Sie in Stade heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Stade

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Stade haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Stade eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Stade heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade und ermächtigt das Standesamt in Stade, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade besuchen: www.

Bundesland:

Niedersachsen - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade
Am Sande 2
21682 Stade

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

04141/ 12-321

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Stade

Jede Geburt eines Kindes in Stade muss beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Stade geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Stade beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Stade:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag