Standesamt Alfter - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Alfter tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Alfter

Bevor Sie in Alfter heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Alfter anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Alfter

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Alfter dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Alfter, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Alfter haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Alfter eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Alfter heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Alfter und ermächtigt das Standesamt in Alfter, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Alfter besuchen: www.alfter.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Alfter
Am Rathaus 7
53347 Alfter

Webseite:

www.alfter.de

Email:

standesamt@alfter.de

Telefon:

0228 / 6484-117

Fax:

0228 / 6484-199

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr


Geburten in Alfter

Jede Geburt eines Kindes in Alfter muss beim Standesamt Alfter angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Alfter geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Alfter anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Alfter

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Alfter beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Alfter:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag