Standesamt Gronau (Westfalen) - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Gronau (Westfalen) tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Gronau (Westfalen)

Bevor Sie in Gronau (Westfalen) heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Gronau (Westfalen) anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Gronau (Westfalen)

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Gronau (Westfalen) dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Gronau (Westfalen), wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Gronau (Westfalen) haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Gronau (Westfalen) eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Gronau (Westfalen) heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Gronau (Westfalen) und ermächtigt das Standesamt in Gronau (Westfalen), Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Gronau (Westfalen) besuchen: www.gronau.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Gronau (Westfalen)
Konrad-Adenauer-Str. 1
48599 Gronau (Westfalen)

Webseite:

www.gronau.de

Email:

standesamt@gronau.de

Telefon:

02562/12-336

Fax:

02562/12-7336

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-12.30 Uhr


Geburten in Gronau (Westfalen)

Jede Geburt eines Kindes in Gronau (Westfalen) muss beim Standesamt Gronau (Westfalen) angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Gronau (Westfalen) geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Gronau (Westfalen) anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Gronau (Westfalen)

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Gronau (Westfalen) beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Gronau (Westfalen):

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag