Standesamt Gütersloh - Nordrhein-Westfalen

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Gütersloh tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Gütersloh

Bevor Sie in Gütersloh heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Gütersloh anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Gütersloh

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Gütersloh dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Gütersloh, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Gütersloh haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Gütersloh eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Gütersloh heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Gütersloh und ermächtigt das Standesamt in Gütersloh, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Gütersloh besuchen: www.gt-net.de

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Gütersloh
Berliner Str. 70
33330 Gütersloh

Webseite:

www.gt-net.de

Email:

irmgard.mussmann@gt-net.de

Telefon:

05241-822751

Fax:

05241-823536

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14:30-16:30 Uhr und Do 14:30-18 Uhr


Geburten in Gütersloh

Jede Geburt eines Kindes in Gütersloh muss beim Standesamt Gütersloh angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Gütersloh geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Gütersloh anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Gütersloh

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Gütersloh beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Gütersloh:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag