Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Cochem

Bevor Sie in Cochem heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Cochem

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Cochem haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Cochem eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Cochem heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land und ermächtigt das Standesamt in Cochem, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land
Raven
56812 Cochem

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

02671 608112

Fax:

02671 608140

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Cochem

Jede Geburt eines Kindes in Cochem muss beim Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Cochem geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Cochem beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verbandsgemeindeverwaltung Cochem-Land:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag