Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Landau in der Pfalz

Bevor Sie in Landau in der Pfalz heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Landau in der Pfalz

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Landau in der Pfalz haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Landau in der Pfalz eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Landau in der Pfalz heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz und ermächtigt das Standesamt in Landau in der Pfalz, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz besuchen: www.landau-land.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz
An 44 Nr.31
76829 Landau in der Pfalz

Webseite:

www.landau-land.de

Email:

sscherer@landau-land.de

Telefon:

06341 143-20

Fax:

06341 143-70

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.30 - 12.00 Uhr, Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Do 14.00 - 16.00 Uhr


Geburten in Landau in der Pfalz

Jede Geburt eines Kindes in Landau in der Pfalz muss beim Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Landau in der Pfalz geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Landau in der Pfalz beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verbandsgemeinde Landau-Land in Landau in der Pfalz:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag