Standesamt Glan-Münchweiler - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Glan-Münchweiler tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Glan-Münchweiler

Bevor Sie in Glan-Münchweiler heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Glan-Münchweiler anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Glan-Münchweiler

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Glan-Münchweiler dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Glan-Münchweiler, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Glan-Münchweiler haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Glan-Münchweiler eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Glan-Münchweiler heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Glan-Münchweiler und ermächtigt das Standesamt in Glan-Münchweiler, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Glan-Münchweiler besuchen: www.vg-glm.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Glan-Münchweiler
Homburger Straße 3
66907 Glan-Münchweiler

Webseite:

www.vg-glm.de

Email:

info@vg-glm.de

Telefon:

06383 / 921721

Fax:

06383 / 9217-92

Öffnungszeiten:

Mo-Do 8.30 - 12.00, Mo-Mi 13.30 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr, Fr 8.30 - 12.30 Uhr


Geburten in Glan-Münchweiler

Jede Geburt eines Kindes in Glan-Münchweiler muss beim Standesamt Glan-Münchweiler angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Glan-Münchweiler geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Glan-Münchweiler anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Glan-Münchweiler

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Glan-Münchweiler beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Glan-Münchweiler:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag