Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Trier

Bevor Sie in Trier heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Trier

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Trier haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Trier eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Trier heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land und ermächtigt das Standesamt in Trier, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land besuchen: www.trier-land.de

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land
Gartenfeldstr. 12
54295 Trier

Webseite:

www.trier-land.de

Email:

rathaus@trier-land.de

Telefon:

0651) 9798-0

Fax:

0651) 2703 000 100

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Mi 14:00 - 16:00 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr


Geburten in Trier

Jede Geburt eines Kindes in Trier muss beim Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Trier geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Trier beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt der Verbandsgemeinde Trier-Land:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag