Standesamt Enkenbach-Alsenborn - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Standesamt Enkenbach-Alsenborn tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Enkenbach-Alsenborn

Bevor Sie in Enkenbach-Alsenborn heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Standesamt Enkenbach-Alsenborn anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Enkenbach-Alsenborn

Die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt Enkenbach-Alsenborn dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Standesamt Enkenbach-Alsenborn, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Enkenbach-Alsenborn haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Enkenbach-Alsenborn eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Enkenbach-Alsenborn heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Standesamt Enkenbach-Alsenborn und ermächtigt das Standesamt in Enkenbach-Alsenborn, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Standesamt Enkenbach-Alsenborn besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Standesamt Enkenbach-Alsenborn
Hauptstraße 18
67677 Enkenbach-Alsenborn

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

06303 / 913-132

Fax:

Öffnungszeiten:

Mo-Fr 8.00 - 12.00 Uhr, Mo 14.00 - 18.00 Uhr, Di-Do 14.00 - 16.00 Uhr


Geburten in Enkenbach-Alsenborn

Jede Geburt eines Kindes in Enkenbach-Alsenborn muss beim Standesamt Enkenbach-Alsenborn angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Enkenbach-Alsenborn geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt Enkenbach-Alsenborn anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Standesamt Enkenbach-Alsenborn

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Enkenbach-Alsenborn beurkundet wurde, erhalten Sie beim Standesamt Enkenbach-Alsenborn:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag