Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Bad Kreuznach

Bevor Sie in Bad Kreuznach heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Bad Kreuznach

Die Anmeldung der Eheschließung beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Bad Kreuznach haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Bad Kreuznach eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Bad Kreuznach heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach und ermächtigt das Standesamt in Bad Kreuznach, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0671 / 803-1300

Fax:

Öffnungszeiten:

Montag und Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr (nur nach Vereinbarung) Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr (nachmittags geschlossen) Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr


Geburten in Bad Kreuznach

Jede Geburt eines Kindes in Bad Kreuznach muss beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Bad Kreuznach geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Bad Kreuznach beurkundet wurde, erhalten Sie beim Amt für Personenstandswesen des Landkreises in Bad Kreuznach:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag