Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein - Rheinland-Pfalz

Nachfolgend finden Sie die Kontaktdaten, Telefonnummer, Faxnummer, Email-Adresse, Öffnungszeiten und weitere nützliche Informationen von das Standesamt. Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein tragt Eheschließungen und Scheidungen, Kirchenein- und austritte und Adoptionen ein. Das Standesamt nehmt auch Namenserklärungen und Vaterschaftsanerkennungen auf.


Heiraten, Hochzeit und Eheschließung in Ingelheim am Rhein

Bevor Sie in Ingelheim am Rhein heiraten können müssen Sie die Eheschließung beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein anmelden. Hierzu müssten beide partner persönlich zum Standesamt kommen.

Die Anmeldung in Ingelheim am Rhein

Die Anmeldung der Eheschließung beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein dauert je nach Einzelfall so ca. eine halbe stunde.

Die Anmeldung der Eheschließung erfolgt bei Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein, wenn beide partner, oder einer der beiden Heiratswilligen ihren Wohnsitz im Ingelheim am Rhein haben. Hierzu reicht auch der Nebenwohnsitz.

Sollte keiner von beide partner in Ingelheim am Rhein eine Wohnsitz haben so können Sie trotzdem in Ingelheim am Rhein heiraten.

Sie melden dann Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnsitzes an und ihres Standesamt schickt die Unterlagen dann zu Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein und ermächtigt das Standesamt in Ingelheim am Rhein, Sie zu verheiraten.

Für weitere informationen können Sie auch die offizielle Website von Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein besuchen: www.

Bundesland:

Rheinland-Pfalz - Deutschland

Anschrift:

Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein
Georg-Rückert-Straße 11
55218 Ingelheim am Rhein

Webseite:

www.

Email:

Telefon:

0 61 32 / 787-0

Fax:

Öffnungszeiten:

bitte telefonisch erfragen


Geburten in Ingelheim am Rhein

Jede Geburt eines Kindes in Ingelheim am Rhein muss beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein angezeigt werden und wird dort beurkundet. Unabhängig von Wohnort der Eltern oder der Staatsangehörigkeit.

Wirt ihr kind im Hospital in Ingelheim am Rhein geboren, müssen Sie dort Ihr Kind direkt nach der Geburt in der Aufnahme anmelden. Haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht durch eine sogenannte Sorgerechtserklärung oder sind die Eltern verheiratet, müssen beide Eltern die Geburtsanzeige unterschreiben.

Die Unterschrift der Mutter reicht in den anderen Fällen. Kommt Ihr Kind zu Hause zur Welt, müssen Sie dieses innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein anmelden. 

Die eingetragene Lebenspartnerschaft

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner können eine Lebenspartnerschaft begründen. Dafür sind nun die Standesämter in Nordrhein-Westfalen zuständig.

Zuständig für die Anmeldung der Lebenspartnerschaft ist hier das Standesamt, in der eine/r von oder beide Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz angemeldet hat. Sie können dann in jedem Standesamt in Deutschland Die Lebenspartnerschaft schließen. 

Urkunden beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein

Wenn die Eheschließung, die Lebenspartnerschaft, die Geburt oder der Sterbefall in Ingelheim am Rhein beurkundet wurde, erhalten Sie beim Ordnungsbehörde, Abt. Personenstandswesen des Landkreises in Ingelheim am Rhein:

- Lebenspartnerschaftsurkunden oder Abschriften aus dem Lebenspartnerschaftsregister
- Geburtsurkunden oder Abschriften aus dem Geburtseintrag:
- Eheurkunden
- Sterbeurkunden oder Abschriften aus dem Sterbeeintrag